Das Beste für Ihr Pferd!

  • Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke
  • Reitbeteiligungen eingeschlossen
  • Rechtsschutz für Tierhalter

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Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung

Hohe Schäden bei Pferdeunfällen ver­sichern

Viele Pferdehalter fragen sich natürlich, ob eine Pferdehaftpflicht wirklich notwendig ist. Wir möchten Ihnen die Police nachdrücklich ans Herz legen, denn nur so sind Sie im Ernstfall gut abgesichert. Kommt es im Lauf des langen Pferdelebens zu einem Unfall mit Per­sonenschaden, können die eigenen finanziellen Reserven niemals so hoch sein, um diesen Schaden selbstständig zu decken. Je nach Schwe­re des Schadens können dabei auf einen Schlag Summen in Millionenhöhe auf Sie als Pferdehalter hinzukommen. Die Pferdehaftpflicht zahlt auch, wenn sich das Pferd lediglich erschrocken hat und keine Schuld trägt. Daher ist eine Pferdehaftpflicht die wichtigste Versicherung für Sie und Ihr Pferd.

Bei einem Pferdeunfall haften Sie als Halter in voller Höhe für alle aufkommenden Per­sonen- und Sachschäden. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Kauf eines Pferdes über eine Pferdeversicherung Gedanken machen. Besonders ratsam ist der Abschluss auch dann, wenn nicht nur Sie allein das Pferd reiten, sondern es sich mit einer Reitbeteiligung teilen. Die Kosten für die Pferdehaftpflicht sind gering und Sie bestimmen selbst, welche Konditionen Sie in die Police aufnehmen wollen. Dadurch ist die Haft­pflichtversicherung optimal auf Sie und Ihr Pferd zugeschnitten und Sie können unbesorgt in die Zukunft schauen.

Wussten Sie schon? Unsere Ponyhaftpflicht ist speziell auf die Kleinen unter den Pferden zugeschnitten!


Pferdehaftpflicht Einfach Komplett

Die Leistungen der Pferdehaftpflicht Einfach Komplett

  • Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
  • Ausfalldeckung für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz – Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre(Kautionszahlungen  im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
  • Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Erweiterte Vorsorge kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Flurschäden Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
  • Innovationsgarantie zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Fohlen beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im 1. Lebensjahr
  • Kutschen/Schlitten Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Mietschäden an Immobilien bis 5 Mio. € an Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 € an Kutschen und Schlitten bis 10.000 € an Tiertransportanhängern bis 10.000
  • Mitversicherte Per­sonen Familienangehörige des Versicherungsnehmers nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter) Fremdreiter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter) Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Rechtsschutz für Tierhalter gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Sattel/Zaumzeug Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel
  • Therapeutische Nutzungdes versicherten Tieres zu privaten Zwecken
  • Tierische Ausscheidungen mitversichert
  • Tiertransportanhänger Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • Turniere mitversichert ist die Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren
  • Vorsorgeversicherung bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €

Spezielle Tarife: Großpferde und Ponys

Die Haft­pflichtversicherung der Haft­pflichtkasse ist für Großpferde und Ponys erhältlich. Kleinpferde sind um rund ein Fünftel günstiger versichert. Einen gesonderten Tarif für Senioren bietet das Unternehmen nicht.

Die Haft­pflichtkasse bietet einen Mehrpferdrabatt an, der bereits bei Abschluss von zwei versicherten Tieren gilt. Ab dem zweiten Pferd spart der Versicherungsnehmer je zusätzlich versichertem Tier rund ein Drittel des Betrages, während für das erste versicherte Pferd der herkömmliche Betrag fällig wird. Dieses Angebot gilt pauschal für alle Tarifvarianten. Das bedeutet, dass es bei dem zweiten Beitrag keinen Unterschied macht, ob der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung gewählt hat oder eine Pony-Haft­pflichtversicherung abschließt.

Auf diese Weise kann es lohnenswert sein, auf eine Selbstbeteiligung beim ersten Pferd zu verzichten und so mehrere Tiere zu ver­sichern. Die Haft­pflichtkasse nimmt dabei das in der Versicherung teuerste Pferd als erstes Tier an und gewährt den Rabatt auf das nachfolgende Tier. Wer ein Pony und ein Großpferd ver­sichern möchte, profitiert demzufolge nicht von der gleichen Ersparnis, die bei zwei Großpferde möglich wären. Dennoch zeigt der Haft­pflichtkasse Tarif attraktive Konditionen bei der Versicherung von mehreren Pferden.


Leistungsangebot: viele Deckungserweiterungen sorgen für umfassenden Schutz

Nach unserer Erfahrung ist der Tarif als sehr leistungsstark einzuordnen. Mietsachschäden an Immobilien übernimmt der Versicherer bis eine Million Euro. Bei Stallungen, Reithallen, Weiden, Kutschen, Schlitten und Tiertransportanhängern gilt eine Begrenzung der Schadenshöhe auf 10.000 Euro.

Im Tarif sind die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers eingeschlossen. Auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen profitieren vom Versicherungsschutz. Nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter sind inklusive von Ansprüchen an den Tierhalter ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

Die Haft­pflichtkasse deckt sowohl Schäden ab, die aus dem ungewollten als auch aus dem gewollten Deckakt resultieren. Fohlen sind innerhalb ihres ersten Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.

In der Pferdehaftpflicht der Haft­pflichtkasse ist eine Ausfalldeckung enthalten, die auch den Vorsatz nicht ausschließt. Zusätzlich gewährt das Unternehmen auch einen Rechtsschutz zur Ausfalldeckung und ist damit vielen Konkurrenzangeboten einen Schritt voraus. Ohnehin ist in der Haft­pflichtversicherung für Pferde ein umfassender Rechtsschutz enthalten, der sich auf Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-, Steuer-, Verwaltung-, Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz erstreckt.

Den Versicherungsschutz verlieren Tierhalter auch dann nicht, wenn sie ihr Tier ohne Zaumzeug oder Sattel führen oder reiten. Die Teilnahme am Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführen und Turnieren wird durch die Versicherung ebenfalls abgedeckt. Auch nicht-gewerbliche Kutsch- oder Schlittenfahrten sind eingeschlossen, wobei auch fremde Fuhrwerke im Versicherungsschutz enthalten sind.

Weltweite Auslandsaufenthalte sind bis zu einem Jahr versichert. Wer gleichzeitig die Privathaftpflichtversicherung der Haft­pflichtkasse nutzt, muss auch in der Pferdehaftpflicht bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt keinen Verlust seines Versicherungsschutzes befürchten. Kautionszahlungen übernimmt die Versicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

Der Tarif sichert auch Flurschäden ab und übernimmt Rettungs- und Bergungskosten. Damit bietet die Haft­pflichtkasse einen umfassenden Leistungskatalog, der die wichtigsten Risiken abdeckt und teilweise auch darüber hinausgeht.


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